Ziel dieser Neuerungen ist es, den Einsatz erneuerbarer Energien zu verstärken und den CO2-Ausstoß signifikant zu reduzieren. Hier ein Überblick über die wesentlichen Änderungen:
Erstens müssen ab dem 1. Januar 2024 alle Neubauten in Neubaugebieten Heizsysteme installieren, die mindestens zu 65% auf erneuerbare Energien zurückgreifen. Diese Vorgabe stellt einen entscheidenden Schritt in Richtung nachhaltigerer Bauweisen dar.
Für bestehende Gebäude sieht das Gesetz gestaffelte Fristen vor, um die Umstellung auf erneuerbare Energiequellen zu erleichtern: In Großstädten müssen die Anforderungen bis zum 30. Juni 2026 erfüllt sein, während kleinere Gemeinden bis zum 30. Juni 2028 Zeit haben.
Als Optionen für erneuerbare Energie gelten unter anderem Wärmepumpen, Biomasseheizungen, Fernwärme sowie Gas- oder Ölheizungen, die mindestens 65% Biomethan oder Bio-Öl nutzen. Auch Kombinationen mit Solarthermieanlagen sind möglich.
Eine weitere bedeutende Änderung betrifft reine Öl- oder Gasheizungen, die ab 2029 verpflichtet sind, einen bestimmten Anteil ihrer Heizwärme aus Biomasse oder Wasserstoff zu erzeugen – ein Anteil, der bis 2040 auf 60% ansteigen muss.
Um den Übergang zu unterstützen, werden Förderungen für den Heizungsaustausch und energetische Sanierungen erhöht. Darüber hinaus gibt es zusätzliche Boni für schnell umgesetzte Projekte und für einkommensschwache Haushalte.
Ab März 2024 gelten zudem höhere Effizienzanforderungen für Haushaltsgeräte wie Kühlschränke und Waschmaschinen, um den Energieverbrauch weiter zu senken.
Die Anhebung der CO2-Preise wird voraussichtlich zu höheren Kosten für Heizöl und Erdgas führen, was einen zusätzlichen Anreiz für den Umstieg auf erneuerbare Energien darstellt.
Insgesamt zielen diese Neuerungen darauf ab, den Energieverbrauch in Gebäuden zu reduzieren und einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Hausbesitzer und Bauherren sind daher gut beraten, sich frühzeitig mit den neuen Anforderungen auseinanderzusetzen und entsprechende Maßnahmen zu planen.